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Sie haben uns oder eines unserer Projekte entdeckt und möchten nun mehr darüber erfahren. Damit ist der erste Schritt getan. Wenn Ihnen das Konzept der Baugruppe und unser Projekt zusagt, sind das die nächsten Schritte:

Wohnung reservieren.

Zur Reservierung steht Ihnen eine Reservierungsvorlage auf der Projektwebsite zur Verfügung. Wenn Sie diese ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Bedingung für die Berücksichtigung der Reservierung ist der Nachweis des Eigenkapitals. Dieses sollte, je nach Projekt, bei ca. 35 % der Beteiligungskosten liegen. Mit Bestätigung der Reservierung erhalten Sie Zugang zu unserem FTP-Server. Dort können Sie sich in Ruhe alle Beitrittsbedingungen durchlesen und entscheiden, ob Sie Teil der Baugemeinschaft werden wollen. Insgesamt haben Sie nach der Eingangsbestätigung zwei Wochen Zeit dafür.

Planungsgemeinschaft beitreten.

Wenn Sie Teil der Planungsgemeinschaft werden wollen, füllen Sie das entsprechende Beitrittsformular auf unserem FTP-Server aus. Nach unserer Bestätigung wird eine Vorauszahlung, die sogannte Haftungseinlage, fällig. Diese wird mit den Beteiligungskosten verrechnet. Eine Haftungseinlage ist notwendig, um einer GmbH & Co KG (als solche wird die Planungsgemeinschaft in der Regel organisiert) beitreten zu können. Alle Zahlungen laufen über ein gesondert eingerichtetes Gesellschaftskonto, welches von einem Notar verwaltet wird. Nach Zusendung der Wohungszuweisung erhält der Notar die Anweisung den Beitrittsvertrag vorzubereiten und an Sie zu versenden. Der notarielle Beitritt kann frühstens zwei Wochen nach Versendung des Vertrages erfolgen.

Grunderwerb.

Das Grundstück ist von uns durch einen notariellen Vertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gesichert worden. Zum Erwerb des Grundstücks muss der Kaufpreis auf das vom Notar eingerichtete Konto hinterlegt werden. Nach Beitritt überweisen die Gesellschafter ihren Eigenkapitalanteil auf dieses Konto. Sollte der Grunderwerb nicht erfolgen, werden die eingezahlten Beträge durch den Notar an die Beteiligten zurück überwiesen. Es besteht also kein Risiko für Sie.

Finanzierung nach Grunderwerb.

Für viele sind Baugruppen etwas unübliches - auch für Banken. Für die Finanzierung ist es also wichtig, dass alle Darlehensverträge bei der selben Bank abgeschlossen werden, weil die Grundschulden vor der Teilung in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Es ist also nicht sinnvoll, sich vorher mit einer Bank in Verbindung zu setzen. Die Fianzierung erfolgt vor Baubeginn und nach Erteilung der Baugenehmigung.

WEG

Jedes Bauvorhaben braucht seine Zeit. Wenn es aber irgendwann abgeschlossen ist, wird die Baugemeinschaft in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) überführt. Anders als bei einer Genossenschaft, bei der es kein Individualeigentum gibt, gehört Ihnen am Ende auch eine Wohnung - und zwar nur Ihnen.

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